Vor dem Flug
NIE, Bankkonto und Kauf aus dem Ausland
Welche Unterlagen früh starten sollten und wann eine Vollmacht hilft.
6 Min. LesezeitZuletzt geprüft: August 2026

Auf einen Blick
- Wer eine NIE benötigt
- Jeder Miteigentümer
- Die Nummer gehört zur Person, nicht zum Kauf.
- Amtliche Gebühr
- 12 €
- Die Terminvergabe ist meist schwieriger als die Gebühr.
- Kauf aus dem Ausland
- Vom Anfang bis zur Schlüsselübergabe möglich
- Mit einer geeigneten Vollmacht kann Ihr Anwalt für Sie handeln.
Wählen Sie den NIE-Weg passend zu Ihrem Zeitplan
Die Nummer selbst ist unkompliziert. Planen müssen Sie vor allem den Termin.
Antrag in Spanien stellen
Vereinbaren Sie den Polizeitermin, bringen Sie Antrag, Passnachweis und Zahlungsbeleg mit und holen Sie anschließend die Bescheinigung ab.
Ausstellung innerhalb von 1–3 Tagen nach dem Termin
Antrag über ein Konsulat stellen
Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige spanische Konsulat, wenn die Besichtigungsreise nicht der richtige Moment für Behördengänge ist.
Planen Sie etwa 2–4 Wochen ein
Antrag durch Ihren Anwalt stellen lassen
Mit einer apostillierten Vollmacht kann Ihr Anwalt Antrag und Abholung übernehmen, ohne dass Sie reisen. Das ist oft der ruhigste Weg, wenn auch der weitere Kauf aus der Ferne erfolgen soll.
Vor dem Angebot beginnen
Die kleine Ausstattung für einen Kauf aus der Ferne
- Spanisches Bankkonto
- Die praktische Grundlage für Lastschriften von Versorgungsunternehmen, kommunaler Steuer und Eigentümergemeinschaft nach der Beurkundung.
- Vollmacht
- Eine konkrete Befugnis für Ihren eigenen Anwalt, die benannten Kaufschritte zu übernehmen, wenn Sie nicht vor Ort sein können.
- Apostille
- Die Beglaubigungsform, durch die eine im Ausland unterzeichnete Vollmacht in Spanien anerkannt werden kann.
- Währungsplan
- Ein Überweisungsweg, Unterlagen zur Mittelherkunft und bei Bedarf ein vor Fälligkeit des Restbetrags vereinbartes Termingeschäft.
Die Unterlagen auf einen Blick
Ihre Häkchen bleiben auf diesen Besuch beschränkt. Ihr Anwalt und Ihre Bank bestätigen, welche genaue Form sie benötigen.
Der erste wichtige Begriff
NIE
Ihre spanische Identifikations- und Steuernummer für Ausländer.
Die ersten Fragen von Käufern aus dem Ausland
Was ist eine NIE, und wie erhalte ich sie, ohne nach Spanien zu fliegen?
Die NIE ist die Identifikations- und Steuernummer, die ausländische Käufer benötigen. Jeder Miteigentümer braucht eine eigene. Die amtliche Gebühr beträgt 12 €. Sie können den Antrag über ein spanisches Konsulat stellen oder einen Anwalt mit apostillierter Vollmacht damit beauftragen.
Brauche ich vor dem Kauf ein spanisches Bankkonto?
Das Konto macht Sie nicht zum Eigentümer, erleichtert aber den Kauf und die Monate danach erheblich. Versorgungsleistungen, IBI und Gemeinschaftskosten können dann per Lastschrift bezahlt werden. Mit einer geeigneten Vollmacht kann ein Anwalt das Konto häufig für Sie eröffnen.
Kann mein Anwalt den Kauf abschließen, wenn ich nicht vor Ort sein kann?
Ja. Eine sorgfältig formulierte und apostillierte Vollmacht kann NIE, Bankkonto, Verträge und die Beurkundung beim Notar abdecken. Beschränken Sie die Befugnisse auf den konkreten Kauf, und lassen Sie sich von Ihrem eigenen Anwalt genau erklären, was er unterzeichnen darf.
Wann sollte ich mein Geld in Euro wechseln?
Das Wechselkursrisiko liegt häufig zwischen arras und Beurkundung, einem Zeitraum von üblicherweise 30–90 Tagen. Ein Termingeschäft kann den Kurs für dieses Zeitfenster sichern. Die Nachweise zur Herkunft der Mittel sollten vor jeder größeren Überweisung bereitliegen.
Wenn Sie bereit sind
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Erzählen Sie uns von Ihrer Küste und Ihrem Wunschhaus. Eine bedachte Vorstellung, in Ihrer Sprache.
Nutzen Sie diesen Ratgeber, um zu wissen, was Sie fragen und erwarten können. Ihr eigener Anwalt bestätigt die Details für Ihr Zuhause, und wir können Ihnen jemanden vorstellen, dem wir vertrauen.

