Vor dem Flug

Wie lange Sie bleiben können und welche Wege es gibt

Die aktuellen Möglichkeiten für mehr Zeit in Spanien, ohne Eigentum mit Aufenthalt zu verwechseln.

7 Min. LesezeitZuletzt geprüft: August 2026

Ein Paar bei einem entspannten Spaziergang auf einem Küstenweg oberhalb des Mittelmeers

Auf einen Blick

Ohne Aufenthaltsgenehmigung
90 Tage in jedem Zeitraum von 180
Zählen Sie den gesamten Schengen-Raum, nicht nur Spanien.
Golden Visa über Immobilien
Beendet am April 2025
Der Kauf einer Immobilie begründet kein Aufenthaltsrecht mehr.
Die wichtigsten hier behandelten Wege
Passive Einkünfte oder Fernarbeit
Wählen Sie den Weg passend zu Ihrer tatsächlichen Arbeit und Ihrem Einkommen, nicht zur Immobilie.

Die Immobilie hält die Schengen-Uhr nicht an

Wenn für Sie die Schengen-Regel für Besucher gilt, dürfen Sie sich innerhalb jedes gleitenden Zeitraums von 180 insgesamt 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Eine spanische Eigentumsurkunde gewährt keine zusätzlichen Tage, und Reisen in andere Schengen-Staaten werden auf dasselbe Kontingent angerechnet.

Mit Stand August 2026 wurde die biometrische Erfassung an den Grenzen schrittweise eingeführt. Führen Sie selbst Buch über Ihre Reisen und prüfen Sie vor einem längeren Aufenthalt das aktuelle Einreisesystem, statt sich allein auf Passstempel zu verlassen.

Aufenthaltswege mit Stand August 2026 für unterschiedliche Lebensmodelle

Visum ohne Erwerbstätigkeit

Für ein Leben in Spanien aus passiven Einkünften, ohne Beschäftigung oder Fernarbeit.

  • Mindesteinkommen: 2.400 € pro Monat, zuzüglich 600 € je unterhaltsberechtigter Person
  • Arbeitsregel: keine Beschäftigung oder Fernarbeit
  • Anfängliche Geltungsdauer: 1 Jahr, danach Verlängerungen um jeweils 2 Jahre
  • Daueraufenthalt: nach 5 Jahren

Visum für digitale Nomaden

Für eine bestehende Fernarbeit für Arbeitgeber oder Auftraggeber, die überwiegend außerhalb Spaniens ansässig sind.

  • Mindesteinkommen: 34.188 € pro Jahr
  • Arbeitsregel: anrechenbare Fernbeschäftigung oder Tätigkeit für Auftraggeber
  • Bestehende Arbeitsbeziehung: mindestens 3 Monate
  • Bei Antragstellung in Spanien: Aufenthaltserlaubnis für bis zu 3 Jahre

Fragen vor der Planung längerer Aufenthalte

Kann ich in Spanien eine Immobilie kaufen, wenn ich kein EU-Bürger bin?

Ja. Spanien verlangt weder einen Wohnsitz noch die EU-Staatsangehörigkeit oder eine besondere Genehmigung. Sie durchlaufen denselben Weg über Notar und Grundbuch, und jeder Käufer benötigt eine NIE.

Besteuert Spanien Käufer außerhalb der EU mit 100 %?

Nein. Mit Stand August 2026 war der Vorschlag nicht Gesetz geworden, und ein solcher Zuschlag galt nicht. Das Thema kann politisch zurückkehren. Prüfen Sie deshalb den datierten Stand statt einer alten Schlagzeile.

Kann mir der Kauf einer Immobilie für 500.000 € noch ein Aufenthaltsrecht verschaffen?

Nein. Das spanische Golden Visa für Immobilien endete am April 2025. Immobilieneigentum und Aufenthaltsrecht sind nun getrennte Fragen. Beginnen Sie daher mit dem Visum, das zu Ihrem Leben passt, nicht mit dem Kaufpreis.

Wie lange darf ich ohne Aufenthaltsrecht in meiner spanischen Immobilie bleiben?

Für Besucher aus Nicht-EU-Staaten gilt nach der Schengen-Regel eine Grenze von 90 Tagen in jedem rollierenden Zeitraum von 180. Der Besitz einer Immobilie verlängert diese Frist nicht. Erfassen Sie Reisen im gesamten Schengen-Raum, nicht nur in Spanien.

Wenn Sie bereit sind

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